Bestandsimmobilien

Schönes Zweifamilienhaus mit zusätzlicher Einliegerwohnung


Schönes Zweifamilienhaus mit zusätzlicher Einliegerwohnung mit einer Grundstücksgröße von 871,00 m² in einer sehr ruhigen Lage von 85080 Gaimersheim.

Objektbeschreibung: Hier bietet sich die Möglichkeit ein schönes & gepflegtes Zweifamilienhaus mit zusätzlicher Einliegerwohnung im Dachgeschoss in absolut ruhiger Wohnlage in einen Bestandswohnbaugebiet zu erwerben.
Im Jahr 1971 wurde die Immobilie in Massivbauweise erbaut.
Im Laufe der Zeit wurden immer wieder sinnvolle Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wie zum Beispiel im ersten Obergeschoss ein neues Badezimmer, dieses Jahr ein neuer hochwertiger Laminatboden im Wohnzimmer.
Die komplette Obergeschosswohnung mit einer Wohnfläche von ca. 89,00 m² wurde komplett neu gestrichen, die Fenster neu lackiert.
Im Erdgeschoss befindet sich eine schöne drei ZKB mit einer Wohnfläche von ca. 95,00 m² und einer großzügigen Südterrasse sowie einen Zugang in das wunderschöne Gartengrundstück mit altem Baumbestand.
Die Wohnung im ersten Obergeschoss verfügt über einen großzügigen und sonnigen Balkonbereich der nach Süden ausgerichtet ist.
Die Räumlichkeiten in der EG und 1-OG Wohnung sind hell und lichtdurchflutet.
Die Raumaufteilung wirkt großzügig und modern.


Des Weiteren befindet sich im DG noch eine 2-ZKB Einliegerwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 35,00 m².
Zu den genannten Wohnungen gibt es auf dem Grundstück noch zwei dazugehörige Garagen.
Das Gebäude ist voll vermietet.
Für die Wohngemeinschaft steht ein separater Waschraum zur Verfügung, des Weiteren verfügt jede Wohnung über einen eigenen Kellerraum
Die Mieten sind dem aktuellen Mietniveau angepasst.


m2 Wohnfläche
m2 Grund
Preis / Status
Schönes Zweifamilienhaus mit zusätzlicher Einliegerwohnung
215,00 m²
871,00 m²
748.000,00.-€
Ausstattung:

Haus in Massivbauweise
Keller in Stallbeton betoniert
Mahagonie Holzfenster zweifach Isolierverglasung in braun
Fliesenböden in den Bädern
Korkböden und Laminatböden in den Wohnräumen
Elektroverteilung damaliger Standard-teilweise mit neuen Steckdosen und Lichtschaltern
Dachstuhl in Nadelholz mit Dacheindeckung als Dachpfannen.

Sonstiges:

Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen der Verkäufer.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Hinweis: Mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten weitergegeben.

Verkaufspreis: 748.000,00.-€

Maklerprovision: Für Käufer 3% vom tatsächlichen Kaufpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer
Für Verkäufer 3% vom tatsächlichen Kaufpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer



Ausstattung:

Haus in Massivbauweise
Keller in Stallbeton betoniert
Mahagonie Holzfenster zweifach Isolierverglasung in braun
Fliesenböden in den Bädern
Korkböden und Laminatböden in den Wohnräumen
Elektroverteilung damaliger Standard-teilweise mit neuen Steckdosen und Lichtschaltern
Dachstuhl in Nadelholz mit Dacheindeckung als Biberschwanz



Energieausweis:
Ausweisart: Bedarfsausweis
Kennwert: 154,00 kWh/(m2 a)
Energieeffizienzklasse:   E
Heizungsart: Öl
Ausstellungsdatum: 10.05.2023
Ausweis Gültig bis: 09.05.2033
Baujahr: 1971


BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.

Eckpunkte des Gesetzes

  • Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.

Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.