Bestandsimmobilien

Großzügige Gewerbeeinheit mit Verkaufsraum, Büro & Werkstatt in zentraler Lage


Provision für Käufer:
Vom Käufer sind nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit 3% zzgl. 19% MwSt., errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis, zur Zahlung fällig.

Lage:
Treuchtlingen, mit etwa 12.800 Einwohnern, liegt im südlichen Teil des mittelfränkischen Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, eingebettet im Naturpark Altmühltal. Die Stadt wird von der Altmühl durchflossen. Treuchtlingen ist mit 103 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde des Landkreises. 54 amtliche Orte zählen zum Gemeindegebiet. Als staatlich anerkannter Erholungsort mit Heilquellen und Kurbetrieb ist er eine attraktive Wohnlage. Am Ort finden Sie alles was Sie für den täglichen Bedarf benötigen. Ihre Anbindung ist hervorragend. Der Bahnhof Treuchtlingen ist ein wichtiger Eisenbahnknoten in Bayern. Hier kreuzen sich die Strecken von Treuchtlingen nach Würzburg und Ingolstadt–München mit der Strecke Nürnberg–Treuchtlingen–Augsburg. Im Osten führt die Bundesstraße 2 vorbei. In ca. 11 Kilometern Entfernung erreicht man in nur 15 Minuten mit dem Auto die Kreisstadt Weißenburg. Auch Bildung und Forschung wird in Treuchtlingen großgeschrieben. Die Senefelder-Schule in Treuchtlingen z.B. ist eine staatliche kooperative Gesamtschule mit Mittelschule, Realschule und Gymnasium. Sie zählt rund 1.300 Schüler aus dem gesamten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Im Oktober 2010 hat zudem die Fachhochschule für angewandtes Management den Betrieb aufgenommen.

Endenergieverbrauch (Wärme):

74,50 kWh/(m²·a) - Warmwasser enthalten

Endenergieverbrauch (Strom):

26,50 kWh/(m²·a) - Warmwasser enthalten

Wesentliche Energieträger:

Gas

m2 Wohnfläche
m2 Grund
Preis / Status
Großzügige Gewerbeeinheit
492 m²
1.508 m²
859.000 €



Objektbeschreibung:
In zentraler Lage steht dieses großzügige Gewerbegrundstück mit ca. 1.508 m², bebaut mit einem Verkaufsraum, einer Werkstatt, einer Büroeinheit, sowie einer Waschhalle zum Verkauf.,
Die Nutzfläche der im Jahr 1987 errichteten Immobilie beträgt ca. 492,00 m².

Mitte der 1990er wurde die Wand zwischen Ausstellung und Büro/Annahme durch eine bewegliche Schiebekonstruktion ersetzt, sowie ein neuer Fußboden inkl. Vordach erstellt.
In dem Zuge wurde auch die Außenanlage gepflastert.

Die Räumlichkeiten unterteilen sich flächenmäßig folgendermaßen:
Waschhalle mit Werkstatt ca. 136,00 m² Nutzfläche.
Büro, Lager, Sozialräume ca. 135,00 m² Nutzfläche.
Ausstellungshalle ca. 221,00 m² Nutzfläche.

Aktuell wird die Gewerbeeinheit durch den Eigentümer selbst genutzt.
Weiteres Inventar, wie Hebebühnen, Getriebeheber, Wuchtmaschine, Reifenmontiergerät, Garagen, 25-Tonnen Presse, Schraubenkompressor, Werkzeuge, usw. können bei Bedarf gegen eine Ablöse vom Verkäufer übernommen werden.

Sonstiges:
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Vermieters.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.


BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.

Eckpunkte des Gesetzes

  • Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.

Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.