Büroräumlichkeit in guter Geschäftslage - Gewerbegebiet Süd
Objektbeschreibung
Zur Vermietung stehen Büroräumlichkeiten von ca. 140m² bis 500m².
Die Räumlichkeiten sind folgendermaßen unterteilt:
EG links: ca. 250 m² mit 2.375,00.-€ Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
EG rechts vorne: ca. 290 m² mit 2.755,00.-€ Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
EG rechts hinten: ca. 170 m² mit 1.615,00.-€ Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
1. OG rechts: ca. 500 m² mit 4.750,00.-€ Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
1. OG links: ca. 140 m² mit 1.330.-€ Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
2. OG: ca. 250 m² + 84 m² mit Dachterrassen 3.440,20.-€ Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
Alle Bürozimmer sind klimatisiert und mit automatischer Jalousie ausgestattet.
Zudem verfügen alle Einheiten über eine EBK, WC und eigenem Technik-/Serverraum.
Lage
Das Gebäude befindet sich in zentraler Lage im Gewerbegebiet Süd in einer ruhigen Seitenstraße.
Entfernungen:
-Autobahnausfahrt A9 Ingolstadt Süd: ca. 2 km
-Stadtzentrum Ingolstadt: ca. 5 km
-Audi-Werk: ca. 7 km
-Hauptbahnhof Ingolstadt: ca. 3,6 km
-Nordbahnhof Ingolstadt: ca. 5,3 km
-EADS Manching (Flughafen): ca. 7 k m
Provision für Mieter
Die Maklercourtage beträgt für den Mieter aufgrund gewerblicher Vermietung drei Netto Kaltmieten zzgl. 19 % MwSt.
Die Provision ist bei Mietvertragsabschluss fällig.
Sonstiges
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen der Verkäufer.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Hinweis: Mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten weitergegeben.
Energieausweis:
Ausweisart: | Bedarfsausweis |
Kennwert: | 122 kWh/(m2 a) |
Energieeffizienzklasse: | D |
Heizungsart: | Erdgas |
Ausstellungsdatum: | 21.12.2015 |
Ausweis Gültig bis: | 20.12.2025 |
Baujahr: | 1996 |
BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE GESETZESÄNDERNUNG:
Diese Widerrufsbelehrung folgt der seit 13.06.2014 geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie. Ziel dieses neuen Verbraucherrechtes ist die Gewährleistung eines verlässlichen Verbraucherschutzes. Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Ansprüchen nachzukommen und Sie als Kunden zu informieren.
Eckpunkte des Gesetzes
- Der Immobilienmakler muss Ihnen zum Zeitpunkt des Makler-Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.
- Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Immobilienmakler für Sie tätig.
Kann schon mit Zusendung des Exposees ein Maklervertrag entstehen?
Ja, denn ein Maklervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn Sie in Kenntnis des Provisionsbegehrens für eine Immobilie weitere Informationen anfordern und Ihnen der Makler auf diesen Wunsch hin das Exposee oder weitere Informationen zur Verfügung stellt.
Wann hat der Makler einen Provisionsanspruch?
Der Maklervertrag ist ein erfolgsorientierter Vertrag. Der Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages / Mietvertrages kommt. Das Übersenden eines Exposees an Sie erfolgt selbstverständlich kostenlos. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Kauf / Anmietung der Immobilie.